Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten

 

 

Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II traten mit den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kommunalen Trägern (optierende Kommunen) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur für Arbeit im SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen. Dabei wurde die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Mit den zugelassenen kommunalen Trägern wurden Datenlieferungen und Datenstandards (XSozial-BA-SGB II) vereinbart, um deren Daten in die Datenstruktur der BA Statistik einbinden zu können.

 

Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit, aus Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und – sofern keine verwertbaren bzw. plausiblen Daten geliefert wurden – aus ergänzenden Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit. Die vollständige Arbeitslosenzahl kann für den Bestand bis auf Kreis- und Agenturebene auch nach Alter, Geschlecht und Nationalität ausgewiesen werden. Zu- und Abgänge in und aus Arbeitslosigkeit werden bis auf Länderebene in den Eckwerten (also insbesondere ohne Abgangs- und Zugangsgründe) geschätzt. Weitere Differenzierungen sind zurzeit noch nicht möglich. Parallel zu der Gesamtarbeitslosenzahl werden deshalb ergänzend differenzierte Auswertungen zu Bestand und Bewegung der Arbeitslosigkeit vorgenommen, die allein aus dem IT-Verfahren der BA gewonnen werden. Für weitergehende Analysen u.a. zu soziodemografischen und berufsfachlichen Veränderungen sowie zum Zusammenhang von Bestand und Bewegung sind diese Daten nach wie vor unentbehrlich. Die Arbeitslosigkeit wird bei diesen Auswertungen allerdings nicht mehr vollständig abgebildet, weil die Arbeitslosen der zugelassenen kommunalen Träger im Rechtskreis SGB II nicht enthalten sind. Bei der Interpretation ist deshalb zu beachten, dass bei den so gewonnenen Daten die Strukturen etwas verzerrt sein dürften, da der Rechtskreis SGB III dort etwas stärker vertreten ist als in der Grundgesamtheit (mit zugelassenen kommunalen Trägern). Die Verzerrung dürfte sich aber in sehr engen Grenzen halten.

 

 

Schätzmodelle

 

Alle 69 zugelassenen kommunalen Träger liefen mittlerweile ihre Einzeldaten zur Arbeitslosigkeit. Datenlücken in der Vergangenheit wurden mit Schätzwerten auf Basis eines linearen Regressionsmodells gefüllt. Für kurzfristige Datenausfälle wird seit Februar 2006 ein Fortschreibungsmodell verwendet, das neben den letzten validen gemeldeten Werten auch die durchschnittliche Entwicklung von Kreisen mit ähnlicher Arbeitsmarktstruktur nutzt.

 

Das Schätzmodell auf Basis einer linearen Regression stützt sich auf Informationen aus 218 nicht optierenden Kommunen mit vollständiger Erfassung in dem IT-Vermittlungssystem (coArb) und in dem Leistungsverfahren für Arbeitslosengeld II (A2LL). In dem Modell wird die Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II des jeweils aktuellen Berichtsmonats durch zwei Komponenten erklärt:

(1)     die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die ohne Einführung von SGB II Sozialhilfe empfangen würden

(2)     die Anzahl der Arbeitslosen, die ohne Einführung von SGB II Arbeitslosenhilfe bekommen würden

Beide Größen liegen in dieser Form nicht vor. Sie müssen näherungsweise bestimmt werden. Größe (1) ergibt sich näherungsweise aus der Differenz zwischen Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen des aktuellen Monats und der Anzahl der Arbeitslosenhilfe-Bezieher aus dem Dezember 2004, Größe (2) aus der Differenz zwischen der Anzahl der Arbeitslosen ohne SGB-II–Einführung und der Anzahl der SGB-III-Arbeitslosen des aktuellen Berichtsmonats. Zur Ermittlung der Anzahl der Arbeitslosen ohne SGB-II-Einführung wird der Arbeitslosenbestand vom November 2004 fortgeschrieben. Die beiden Variablen haben sich als äußerst erklärungskräftig erwiesen. Insgesamt besitzt das Modell ein Varianzaufklärungspotential von ca. 98 Prozent.

 

Das Fortschreibungsmodell basiert auf der Annahme, dass sich die Arbeitslosigkeit in Kreisen mit vergleichbarer Arbeitsmarktstruktur in ähnlicher Weise entwickelt. Fehlen nun für bestimmte Kreise aktuelle Arbeitslosenzahlen, lässt sich die Entwicklung im Vergleich zum Vormonat anhand der Entwicklung in vergleichbaren Kreisen abschätzen. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist ein Klassifizierungsmodell, das alle Kreise entsprechend ihrer Strukturen am Arbeitsmarkt klar definierten Typen zuordnen kann. Eine solche Typ-Zuordnung aller Landkreise und kreisfreien Städte hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Rahmen einer umfangreichen Studie erstmals Ende 2005 und dann 2006 vorgenommen. In der aktuellen Clusterbildung wurden 12 Typen gebildet. Im Fall von Datenausfällen in einzelnen Berichtsmonaten bei einem zugelassenen kommunalen Träger wird nun die durchschnittliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Vergleichsgruppe unterstellt. Ausgangspunkt für die Fortschreibung ist stets die letzte plausible Datenlieferung des zugelassenen kommunalen Trägers, sofern diese nicht länger als drei Monate zurückliegt. Die Daten aus Kreisen zugelassener kommunaler Träger werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Veränderung nicht einbezogen, da es hier zum Teil noch zu Schwankungen kommt, die allein auf das Erfassungsverhalten der Kommune zurückzuführen sind.

 

 

Definition der Arbeitslosigkeit

 

Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind:

 

a.     Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt.

b.     Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, erhalten Arbeitslosengeld II; sie werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen.

 

 

Übergang zu dem neuen operativen Verfahren VerBIS

 

Die bisherigen operativen Verfahren coArb (= computerunterstützte Arbeitsvermittlung) und COMPAS (= computerunterstützte Ausbildungsstellenvermittlung) wurden 2006 sukzessive durch VerBIS ersetzt. VerBIS ist das künftige operative Vermittlungs-, Beratungs- und Informations-System der BA. Die dort enthaltenen Daten bilden auch die Grundlage für die Statistik über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt. Ab Juni 2006 arbeiten alle Agenturen mit dem neuen System. Die Integration der Daten aus VerBIS in die Statistik des Arbeits- und Ausbildungsstellenmarktes schreitet gut voran, allerdings liegen nicht alle Daten in der bisher bekannten Form vor und können deshalb zum Teil nicht oder nur eingeschränkt mit dem Vorjahr verglichen werden. Einzelne Auswertungen weisen Verzerrungen auf, die bei der Interpretation zu beachten sind.

 

Auswertungen zur Arbeitslosigkeit nach Qualifikationen sind zurzeit nicht sinnvoll, zum Teil auch Auswertungen nach Berufen. Auswertungen zu den Strukturen der Zu- und Abgänge in und aus Arbeitslosigkeit sind mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. Grund dafür ist, dass in VerBIS die Zuordnung zu einzelnen Abgangs- und Zugangsgründen zurzeit weniger gelingt als in CoArb und deshalb die Kategorien „keine Angabe“ (Zugänge) oder „sonstige Gründe“ (Abgänge) stärker besetzt sind als im Altsystem. Bei der Aufbereitung der Abgangsdaten ist in den vergangenen Monaten ein Fehler aufgetreten. Die Zahl der Abgänge an Arbeitslosen insgesamt war korrekt. Allerdings war die Teilgröße "Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ der Abgänge in Erwerbstätigkeit „erheblich überhöht, die meisten dieser Abgänge hätten als „selbst gesucht“ gezählt werden müssen. Ursache war ein Fehler in der Software, die für den Übergang von coArb zu VerBIS als Basis für die Statistiken konzipiert wurde. Der Fehler entstand im Herbst 2006 bei einer Datenrevision auch für die vorangegangenen Monate im Jahr 2006, wobei das Ausmaß entsprechend der zunehmenden VerBIS-Einführung erst langsam anstieg. Es wurden bestimmte Fälle, bei denen ein Abgang aus Arbeitslosigkeit verbunden ist mit einem Eintritt in EGZ, EZN, EGS oder SWL (über 15 Stunden), fälschlicherweise einbezogen. Für die Statistiken ab Berichtsmonat Januar 2007 ist der Fehler korrigiert. Eine rückwirkende Korrektur konnte bislang noch nicht vorgenommen werden. Insoweit sind Veröffentlichungen der Zahlen für vergangene Monate und Vergleiche mit Daten aus diesen Monaten zurzeit verzerrt.