Newsletter
der BA: Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung Nr. 8/2010 vom 7.7.2010
INHALT:
1. Die Entwicklung
des Arbeitsmarktes im Juni 2010
2. Neue Statistik
über Kurzarbeit von Betrieben und Kurzarbeiter Umstellung der Datenbasis und
der statistischen Methode
3. Der aktuelle BA-X:
158 Punkte
4. Einheitliche
Berichterstattung zum Ausbildungsstellenmarkt
5. Jahresbericht
Arbeitsmarkt in Deutschland - „Arbeitsmarkt 2009“ (Sondernummer 2 der ANBA)
6. Interaktive Karten
7. Statistik erklärt
8.
Veröffentlichungstermine
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1. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juni 2010
Die Arbeitslosigkeit
ist von Mai auf Juni um 88.000 auf 3.153.000 zurückgegangen, die
Arbeitslosenquote sank von 7,7 auf 7,5 Prozent. Das Saisonbereinigungsverfahren
berechnete ein Minus von 21.000.
Die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat nach vorläufigen,
hochgerechneten Daten, die bis April reichen, saisonbereinigt um 62.000
zugenommen.
Ausführliche
Informationen finden Sie im Monatsbericht Juni 2010:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000100/html/monat/201006.pdf
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2. Neue Statistik über Kurzarbeit von Betrieben und
Kurzarbeiter Umstellung der Datenbasis und der statistischen Methode
Die Statistik über
Kurzarbeit von Betrieben und Kurzarbeiter wurde bis März 2010 aus den Angaben
in den Betriebsmeldungen erstellt. Um die kurzarbeitenden Betriebe zu
entlasten, wird das bisherige Verfahren jetzt eingestellt. Die Statistik wird
künftig auf Basis der ohnehin erforderlichen Angaben in den Abrechnungslisten,
die den Anträgen auf Kurzarbeitergeld beizufügen sind, erstellt. Die Ergebnisse
aus der neuen Statistik über Kurzarbeit unterscheiden sich in Details von den
bisher veröffentlichten Werten; die neuen Ergebnisse sind aber durchweg als
valider anzusehen.
Ausführliche
Informationen zur Umstellung und zu den genutzten Hochrechnungsverfahren finden
Sie in dem Methodenbericht 2010/06
Das
Informationsangebot wird sich künftig auf 3 statistische Berichte verteilen,
die im Internet unter
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/index.shtml
angeboten werden:
Kurzarbeit - Anzeigen
Das Heft informiert über die eingegangenen Anzeigen zur Kurzarbeit. Dabei wird
wie bisher nach den Anspruchsgrundlagen (§ 170 SGB III, § 175 SGB III und §
216b SGB III), nach Regionen (Bund, Länder, Bezirke der Arbeitsagenturen) sowie
Wirtschaftszweigen differenziert im Zeitverlauf berichtet. Bis zum
Berichtsmonat März 2010 beinhaltet diese Veröffentlichung auch die
Informationen über die jeweils realisierte Kurzarbeit.
Kurzarbeit –
endgültige Daten Nach Ablauf der 5-monatigen Wartezeit wird auf Basis der dann
endgültigen Daten über Umfang und Struktur der tatsächlich realisierten
Kurzarbeit berichtet. Die Berichtshefte werden unter Angabe des Berichtsmonates
eingestellt in dem die Kurzarbeit stattgefunden hat. Die Daten über Kurzarbeit
im April werden Oktober veröffentlicht werden.
Kurzarbeit – aktuelle
Daten zur realisierten Kurzarbeit Neben der differenzierten Information nach
Ablauf der Wartezeit werden wesentliche statistische Eckdaten über die
tatsächlich realisierte Kurzarbeit am aktuellen Rand zur Verfügung gestellt.
Dafür werden vorläufige Daten zur Kurzarbeit, für die noch kein vollzähliges
Datenmaterial zur Verfügung steht, am aktuellen Rand hochgerechnet. Mit je
unterschiedlicher Wartezeit erfolgen Hochrechnungen für Deutschland, die
Länder, die Bezirke der Arbeitsagenturen, die Kreise sowie für eine grobe
wirtschaftsfachliche Differenzierung für Deutschland insgesamt. Dieses
Berichtsheft wird in der jeweils aktuellen Fassung im Internet angeboten.
Diese
Veröffentlichung finden Sie im Internet unter:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/s.html?call=l
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3. Der aktuelle BA-X
Stand Juni 2010: 158
Punkte
Der Stellenindex der
Bundesagentur für Arbeit (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach
Arbeitskräften in Deutschland – stieg im Juni um +3 auf 158 Punkte. Damit hat
sich die Arbeitskräftenachfrage vom krisenbedingten Einbruch nahezu erholt.
Nach deutlichen Rückgängen im Jahr 2008 und in der ersten Jahreshälfte 2009
zieht diese nun seit Herbst 2009 wieder an, die letzten Monate deutlich.
Die vollständige
Zeitreihe sowie das Konzept können Sie hier nachlesen:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000100/html/sonder/bax/ba-x-juni2010.pdf
Ausführliche
statistische Auswertungen über die bei den Agenturen gemeldeten Stellen stehen
im Internet unter:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/a.html
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4. Einheitliche Berichterstattung zum
Ausbildungsstellenmarkt
Ab dem Berichtsmonat
Juni 2010 werden neben Ergebnissen über den Ausbildungsstellenmarkt für
Deutschland gleichlautende Berichte für West- und Ostdeutschland sowie die
Länder im Internet unter
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/c.html?call=l
bei dem Thema
„Ausbildungsstellenmarkt - Monatsheft“ zur Verfügung gestellt. In diesen
Produkten wird zum Ausbildungsstellenmarkt für alle Bewerber (einschließlich
der zugelassenen kommunalen Träger-zkT) berichtet.
Derzeit entwickelt
die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Konzept zur Aufbereitung
der Daten der zugelassenen kommunalen Träger über Berufsausbildungsstellen, so
dass jetzt zumindest in Grundzügen über unbesetzte Berufsausbildungsstellen bei
zkT berichtet werden kann. Erste Ergebnisse über
offene unbesetzte Ausbildungsstellen liegen ebenfalls ab Berichtsmonat Juni
2010 vor und können der gesonderten Excel-Tabelle“ zkt.xls“, die beim Download
der vorliegenden Publikation mit heruntergeladen wird, entnommen werden.
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5. Jahresbericht Arbeitsmarkt in Deutschland -
„Arbeitsmarkt 2009“ (Sondernummer 2 der ANBA)
Die statistischen
Daten des deutschen Arbeitsmarktes, erhoben und analysiert durch die
Bundesagentur für Arbeit, bilden die Grundlage für viele wichtige Diskussionen
in der Arbeits- und Sozialpolitik.
Aktuell ist dazu der
Jahresbericht „Arbeitsmarkt 2009“ als Sondernummer der ANBA-Reihe erschienen.
In dieser Publikation werden anhand von Abbildungen und Tabellen, die auf
endgültigen und gesicherten Daten basieren, eingehende Betrachtungen des
Arbeitsmarktgeschehens des Jahres 2009 vorgenommen.
Besonders die
Neugliederung des Aufbaus durch die Kombination von
- textlicher Analyse
im Kapitel I. „Der Arbeitsmarkt im Jahr 2009“ (illustriert durch zahlreiche
Abbildungen),
- den Hilfestellungen
und weiterführenden Erklärungen in den Kapiteln II. „Interpretationshinweise
und methodische Erläuterungen“ sowie III. „Rechtliche/Institutionelle
Regelungen des Arbeitsmarktes“ und
- dem
„Tabellenanhang“ in Kapitel IV.
ermöglicht auch dem
Laien, ein Verständnis für die komplexen Prozesse des Arbeitsmarktes zu
entwickeln. Als kompaktes, jährlich erscheinendes Nachschlagewerk offeriert es
dem Leser einen umfassenden und facettenreichen Blick auf den deutschen
Arbeitsmarkt im Jahr 2009.
Den Jahresbericht
„Arbeitsmarkt 2009“ finden Sie als pdf-Dokument unter:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/arbeitsmarktberichte/jahresamb.shtml
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6. Interaktive Karten
Das Internetangebot
der Statistik der BA bietet eine Reihe von visualisierten
Aufbereitungen insbesondere in Form – teilweise auch interaktiver – Karten. Zu
diesen gelangen Sie über folgenden Direktlink:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/grafikanalysen/amreg.shtml
Dort finden Sie Karten auf Länder-, Kreis- und auf Agenturebene. Nach Aufrufen
der Karte können Sie durch Bewegung des Mauszeigers über die Karte die Namen
der Regionen und Eckwerte der Regionen anzeigen lassen und über Anklicken der
Sie besonders interessierenden Regionen weitere Informationen aufrufen.
Weitere interaktive
Angebote mit differenzierten aktuellen Statistiken je Region finden Sie bei den
sogenannten „Schnellübersichten“:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/statistik-regionen/index.shtml
Wählen Sie im
zentralen Navigationsbereich die gewünschte Gliederung der Karten aus (z.B.
Länder oder Agenturbezirke) aus. Auch hier können Sie zusätzliche Informationen
über Anklicken der einzelnen Regionen aufrufen.
Das Angebot wird in
den kommenden Monaten ergänzt und verbessert werden. Über Neuigkeiten werden
wir Sie im Rahmen der Newsletter informieren.
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7. Statistik erklärt
Begriffe wie
geringfügige Beschäftigung, geringfügig entlohnte Beschäftigung, kurzfristige
Beschäftigung oder auch „Mini-Job“ und „Midi-Job“ werden oft gelesen oder
verwendet; hier, zum besseren Verständnis, eine kurze Erklärung der
wesentlichen Merkmale bzw. Unterschiede.
Zu den geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen zählen zum einen Arbeitsverhältnisse mit einem
niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder kurzer Dauer
(kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als „Mini-Job“ bezeichnet.
Geringfügig entlohnt
bedeutet, dass das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Einkommensgrenze
von 400 Euro nicht überschreitet (gültig seit 1.4.2003). Regelmäßig bedeutet,
dass, wenn die Grenze von 400 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar
überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind versicherungsfrei; der Arbeitgeber
zahlt eine pauschale Abgabe von derzeit rund 30 Prozent des
Brutto-Arbeitsentgelts (in privaten Haushalten rund 14 Prozent).
Von einer
kurzfristigen Beschäftigung spricht man, wenn die Tätigkeit im Laufe eines
Kalenderjahres nach ihrer Eigenart auf nicht mehr als zwei Monate oder 50
Arbeitstage begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
Wenn die Beschäftigung durchgängig an mindestens 5 Tagen pro Woche ausgeübt
wird, muss das Beschäftigungsverhältnis auf maximal zwei Monate beschränkt
sein. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als 5 Tagen pro Woche liegt
eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn 50 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht
überschritten werden. Kurzfristig Beschäftigte sind ebenfalls
versicherungsfrei.
Bei einem „Midi-Job“
liegt das Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro. „Midi-Jobber“
sind (voll) sozialversicherungspflichtig beschäftigt, egal ob das monatliche
Entgelt durchgehend oder nur zeitweise in der Gleitzone liegt. In dieser
Gleitzone steigt – bei gleichzeitigem Leistungsanspruch in der
Sozialversicherung – der Arbeitnehmerbeitrag von 4 Prozent linear auf den
hälftigen Beitrag an. Der Arbeitgeber hat immer den vollen Anteil zu
entrichten. Zu beachten ist, dass die Abrechnung bzw. Meldung als Midi-Job
nicht automatisch durch die Sozialversicherungsträger erfolgt, sondern vom
Arbeitgeber bereits bei der Lohnabrechnung erfolgen muss.
Daten und
weitergehende Informationen zum Thema sozialversicherungspflichtig und
geringfügig Beschäftigte finden Sie im Internetangebot der Statistik der BA im
Glossar
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/grundlagen/glossare/
unter den
detaillierten Informationen
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/b.html
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8. Veröffentlichungstermine
Die Statistik der
Bundesagentur für Arbeit stellt die aktuellen Arbeitsmarkt- und
Grundsicherungsstatistiken für alle Länder, Kreise und Agenturen am Tag der
Veröffentlichung um 10.00 Uhr im Internet zur Verfügung.
Der nächste
Veröffentlichungstermin ist der 29.07.2010.
Weitere
Veröffentlichungstermine finden Sie im Internet: http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000000/html/start/kalend.shtml
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
- Homepage der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit:
http://statistik.arbeitsagentur.de
- Statistiken zu div.
Arbeits- und Ausbildungsmarktthemen zum Download:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/a.html
- Homepage der
Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/arbeitsmarktberichte/index.shtml